
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Festivals mit V Rosenheim und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzer:innen und Kund:innen.
VERTRAGSPARTNER:IN
Vertragspartner:in ist Kulturzeit e.V., Kellerstraße 16, 83022 Rosenheim
Festival mit V - Programm und Rahmenbedingungen
Kulturzeit e.V. kreiert mit dem Festival mit V ein FLINTA*-orientiertes Kunst- und Kulturprogramm, das mit dem Erwerb des Festival-Tickets über rausgegangen.de oder Tages-/Abendkassen, den Besucher:innen die freie Teilnahme an allen Events/Aktionen während der Festivalzeit ermöglicht. Wegen unterschiedlicher Kapazität der Locations ist bei Überfüllung auch mit Einlassstopps zu rechnen. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung.
Es gelten die Hausordnungen der Locations, wenn nicht anders vereinbart.
Es kann zu Sicherheitskontrollen an Tür und auch Stichprobenartig in d. Veranstaltungsräumen kommen.
Rechte an Bildern
Film- (mit Ton) und Fotomaterial wird zu Werbezwecken bei allen Veranstaltungen des Festivals aufgenommen. Mit dem Erwerb eines Tickets und betreten der Veranstaltungsräume willigen Besucher:innen den Aufnahmen zu und deren Verarbeitung sowie Veröffentlichung.
Das Filmen und Fotografieren während der Festival-Veranstaltungen von Gast:innen sind ausschließlich zur privaten Verwendung und unter der Wahrung der Rechte Dritter gestattet.
Die Aufnahmen für gewerbliche Zwecke oder Film/Radio/TV/… ist ohne Zustimmung von Kulturzeit strengstens untersagt.
Verhalten während des Festival mit V
Alle akzeptieren mit Ticketkauf den Code of Conduct (es ist untersagt, diskriminierende, gewaltverherrlichende und/oder gesetzeswidrige Propagandamittel mit sich zu führen und/oder zu benutzen. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, gesetzeswidrigen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich der Event-Gelände verboten) bei Verstoß erfolgt der Ausschluss vom Festival, ohne Recht auf Ticketrückerstattung.
Haftung Veranstalter:in
Das betreten der Festivallocations, die Teilnahme am Festival und den dazugehörigen Events/ Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr.
Stand: 12. Februar 2026
